Holzdeklarationspflicht

Der Bundesrat hat am 4. Juni 2010, gestützt auf das Konsumenteninformationsgesetz eine Verordnung verabschiedet, mit welcher eine Deklarationspflicht nach Holzart und Holzherkunft eingeführt wird. Die Verordnung ist am 1. Oktober 2010 mit Übergangsfrist bis Ende 2011 in Kraft getreten.

Auf unseren Lieferungen deklarieren wir die jeweiligen Handelsnamen der geleiferten Holzarten. Der untenstehende Link führt Sie zur Holzdatenbank. Dort können Sie die wissenschaftlichen Namen abrufen.

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